Interne Revision

Die Interne Revision ist eine prozessunabhängige Institution, die innerhalb eines Unternehmens die gesamten Strukturen und Prozessabläufe prüft und beurteilt. Sie ist Bestandteil des Internen Überwachungssystems und hat damit eine wesentliche Bedeutung für die Sicherung des Unternehmenserfolges.

Die von der Internen Revision erbrachten unabhängigen und objektiven Prüfungs- und Beratungsleistungen sind darauf ausgerichtet, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern.

Zu den traditionellen Aufgabenbereichen der Internen Revision gehören Prüfungen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens und im organisatorischen Bereich sowie Prüfungen der Managementleistungen. Desweiteren hat die Interne Revision die Aufgabe der Beratung und Begutachtung sowie die Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen. Die interne Revision berücksichtigt bei ihrer Tätigkeit vor allem die Aspekte von Risiko, Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie der Zukunftssicherung.

Wir sind für unsere Mandanten in allen Bereichen der Internen Revision tätig. Wir übernehmen zum Beispiel für kleinere Unternehmen, die größenbedingt nicht über eine eigene Revisionsabteilung verfügen, bedarfsbezogen (z.B. bedingt durch Eigenbedarf oder Banken) auch die vollständigen Funktionen einer Internen Revision.

Für Unternehmen mit eigener Revisionsabteilung überprüfen wir sowohl die Tätigkeit der Internen Revision selbst als auch auf Wunsch einzelne Prozesse und Strukturen. Dazu können zum Beispiel die Prüfung der Kassen- und Kontenführung, Prüfungen im Einkaufs- und Verkaufsbereich, die Prüfung von Niederlassungen und Tochtergesellschaften sowie des Risikomanagementsystems und der Geschäftsführung gehören.

Die Ergebnisse unserer Tätigkeit fassen wir in Prüfungsberichten zusammen, stellen Stärken und Schwächen dar und entwickeln Verbesserungsvorschläge.

In Abhängigkeit von der Beauftragung berichten wir über unsere Ergebnisse nicht nur intern an die Geschäftsleitung, sondern zum Beispiel auch gegenüber Aufsichtsgremien, Gesellschaftern und Banken.